1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, zur Überlassung von Mietgegenständen, sowie Anmietung von Locations durch unser Unternehmen.
2. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Veranstalter an Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin zustande. Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
3. Der Vertragsunterzeichner haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
4. Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin haftet haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
5. Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und die von Gourmetsevice Jean-Rémy Butterlin zugesagten Leistungen zu erbringen.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin an Dritte.
7. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung mehr als 6 Monate und erhöht sich der von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
8. Rechnungen von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin sind innerhalb10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin berechtigt Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweils aktuellen Diskontsatz zu berechnen.
9. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10. Ferner ist Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: höhere Gewalt oder andere nicht von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin behält sich auch dann das Recht des Rücktritts vor, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin zuzurechnen ist.
11. Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktrittrechts in Kenntnis zu setzen.
12. Es entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch GourmetserviceJean-Rémy Butterlin.
13. Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers, so ist Gourmetserivce Jean-Rémy Butterlin berechtigt folgende
Stornokosten zu berechnen:
Mietgegenstände
bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25 % des Mietpreises
zwischen vier und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 45 % des Mietpreises
ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 75 % des Mietpreises
Bewirtung
bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei,
ab dem 6. bis 3. Tag werden Stornokosten in Höhe 50 % und ab dem 2. Tag 100 % der für die Speisen berechneten Preise.
Der Veranstalter ist verpflichtet, bis spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl an Gourmetservice Jean-Rémy Butterlin mitzuteilen. Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner ist Esslingen. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.